Mit großer Spannung wird Antwort auf die Frage erwartet, ob und in welchem Umfang die in den Verbandsklageentscheidungen erkannten Unzulässigkeiten von mietvertraglichen Wertsicherungsklauseln auch auf Individualverfahren durchschlagen werden. Rezente höchstgerichtliche Verbandsklagejudikatur hat schließlich so manche Wertsicherungsvereinbarung mit Unwirksamkeit bedroht.Ungewissheit besteht vor allem deshalb, weil im Verbandsprozess zur (abstrakten) Auslegung einer in einem Vertragsformblatt verwendeten Klausel völlig andere Prämissen gelten als für die (konkrete) Auslegung einer Klausel in einem Vertragsformblatt, das Vertragsparteien einem bestimmten Vertragsverhältnis zugrunde gelegt haben. Eine (nicht rechtskräftige) zweitinstanzliche Entscheidung (FN ) zeigt die (möglichen) Unterschiede auf.