Die Stufenklage zielt darauf ab, dass auch Forderungen, deren genaue Höhe dem Kl unbekannt ist, eingeklagt werden können. Wer die Stufenklage in Anspruch nimmt, hat sich bereits dazu entschlossen, einen Geldbetrag einzuklagen, dessen genaue Höhe er noch nicht kennt. Wird hingegen nur die Rechnungslegung begehrt, ist damit über ein allfälliges späteres Leistungsbegehren noch nichts gesagt. Die Rsp ist vom Grundsatz geprägt, dass ein Manifestationsbegehren im Prozess geltend zu machen ist.

