§ 934 ABGB ist auch auf Dauerschuldverhältnisse, somit auch auf Bestandverträge, anzuwenden. Eine Vertragsaufhebung wegen laesio enormis wirkt schuldrechtlich und sachenrechtlich ex tunc. Bei erfolgreicher Beseitigung des Bestandvertrags wegen Verkürzung über die Hälfte sind §§ 1109 Satz 2, 1440 ABGB bei der Rückabwicklung des Bestandverhältnisses nicht anwendbar.
4 Ob 90/25a

