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Zur Beschlussfassung

WohnungseigentumsrechtRechtsprechungJudikaturJulia Kaincimmolex 2025/137immolex 2025, 331 Heft 10 v. 10.10.2025

Nur der schriftlich zur Kenntnis gebrachte Text des Beschlusses ist maßgeblich für die Beurteilung, was konkret Gegenstand eines Beschlusses der EigG ist; ein vom Wortlaut nicht gedeckter oder davon abweichender subjektiver Parteiwille der an der Beschlussfassung beteiligten WEer ist irrelevant.

5 Ob 27/25v

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