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Zur Präklusionsfrist der Überprüfung des Hauptmietzinses beim Scheinuntermieter Zugleich eine Besprechung der E 5 Ob 211/22y und 5 Ob 131/04g

MietrechtBeitragAufsatzBertram Broesigke, Markus Haibelimmolex 2025/131immolex 2025, 318 - 320 Heft 10 v. 10.10.2025

Nach Auffassung des Obersten Gerichtshofs beginnt der Lauf der Präklusionsfrist für die Überprüfung des Hauptmietzinses nach § 16 Abs 8 MRG im Fall einer Scheinuntermiete nicht mit Abschluss der Mietzinsvereinbarung, sondern erst mit Rechtskraft der Entscheidung über die Anerkennung als Hauptmieter zu laufen. In Gegenüberstellung mit den Ausführungen in der E 5 Ob 211/22y zum Lauf der Präklusivfrist bei unwirksam befristeten Mietverträgen wird diese Rsp einer kritischen Untersuchung unterworfen.

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