vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Faktische Verwaltung durch Miteigentümer

WohnungseigentumsrechtRechtsprechungJudikaturStephanie Kulhanekimmolex 2024/162immolex 2024, 376 - 377 Heft 11 v. 7.11.2024

Ein einzelner Teilhaber, der ein gemeinschaftliches Gut ohne Auftrag der übrigen verwaltet, ist nach § 837 Satz 3 ABGB nur dann im Bereich der ordentlichen Verwaltung als bevollmächtigt anzusehen, wenn die übrigen Teilhaber den Verwaltungshandlungen nicht widersprechen, obwohl sie vom auftragslosen Handeln Kenntnis haben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!