vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verjährungsfrist für Ansprüche der Eigentümergemeinschaft auf rückständige Beiträge der Wohnungseigentümer

WohnungseigentumsrechtRechtsprechungJudikaturFritz Ibyimmolex 2024/132immolex 2024, 310 - 311 Heft 9 v. 12.9.2024

Die EigG ist zur Geltendmachung von rückständigen Beitragszahlungen einzelner WEer aktiv klagslegitimiert; dabei muss sie nicht vom Verwalter vertreten sein. Diese Ansprüche verjähren in 30 Jahren.

5 Ob 37/24p

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!