Mit dem Verbandsprozess soll nicht nur das Verbot von gesetzwidrigen Klauseln erreicht, sondern es sollen auch jene Klauseln beseitigt werden, die den Verbraucher - durch ein unzutreffendes oder auch nur unklares Bild seiner vertraglichen Position - von der Durchsetzung seiner Rechte abhalten können oder ihm unberechtigt Pflichten auferlegen.