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Abschluss des zu vermittelnden Vertrags durch den Makler selbst

MaklerrechtRechtsprechungJudikaturFritz Ibyimmolex 2024/115immolex 2024, 267 - 268 Heft 7 und 8 v. 22.7.2024

Hat der Geschäftsherr den Makler im Einzelfall bevollmächtigt - hier mit der Legung eines Angebots für den Geschäftsherrn -, dann kommt insofern Auftragsrecht zur Anwendung. Handelt der Makler treuwidrig und kauft er die Liegenschaft selbst, dann kann der Geschäftsherr vom Makler die Herausgabe der Liegenschaft fordern.

7 Ob 151/23s

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