vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Erhaltungsbegriff

MietrechtRechtsprechungJudikaturStephanie Kulhanekimmolex 2024/106immolex 2024, 257 - 258 Heft 7 und 8 v. 22.7.2024

Die Tatbestände des § 3 Abs 2 Z 1 MRG einerseits und § 3 Abs 2 Z 5 MRG andererseits unterscheiden sich. Während es für die Qualifikation als Erhaltungsarbeit iSd § 3 Abs 2 Z 1 MRG eines Mangels iS einer Reparaturbedürftigkeit, einer Einschränkung der Funktionsfähigkeit bzw Brauchbarkeit oder einer Schadensgeneigtheit bedarf, erfordert die Anwendung der Z 5 eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und verlangt daher, dass die erforderlichen Kosten in einem wirtschaftlich vernünftigen Verhältnis zum allgemeinen Erhaltungszustand des Hauses und den zu erwartenden Einsparungen stehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!