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Keine analoge Anwendung der Präklusionsregelung des § 16 Abs 8 MRG

MietrechtRechtsprechungJudikaturMartin Eberweinimmolex 2024/107immolex 2024, 258 - 259 Heft 7 und 8 v. 22.7.2024

Die Präklusionsregelung nach § 16 Abs 8 MRG verfolgt nicht das Ziel, zivilrechtlich gänzlich unwirksamen Vereinbarungen Wirksamkeit zu verleihen oder dem Grunde nach unberechtigte Mietzinsanhebungsbegehren zu sanieren. Eine (auch analoge) Anwendung der Präklusionsregelung des § 16 Abs 8 und 9 MRG scheidet bei einer vom Vermieter ohne jede gesetzliche oder vertragliche Grundlage vorgenommenen Anhebung des vertraglich vereinbarten Hauptmietzinses mangels Vorliegens einer planwidrigen Gesetzeslücke aus.

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