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Die Verfassungsmäßigkeit des Lagezuschlags im Richtwertsystem auf dem Prüfstand

Schwerpunkt Mietrecht und VerfassungsrechtBeitragAufsatzHans Sandriniimmolex 2024/103immolex 2024, 250 - 252 Heft 7 und 8 v. 22.7.2024

Der Lagezuschlag beim Richtwertmietzins führt in der Praxis zu erheblicher Rechtsunsicherheit. In Wien hat seine Anwendung inzwischen häufig zur Folge, dass sich der gesetzlich zulässige Richtwertmietzins mehr als verdoppelt. Die im Gesetz verlangte Überdurchschnittlichkeit nach der allgemeinen Verkehrsauffassung und Erfahrung des täglichen Lebens ist für ein Großstadtgebiet viel zu unbestimmt definiert und erweist sich in der Praxis als vollkommen untauglich. Schließlich wird auch die "Gründerzeitviertelregelung" allgemein als unsachlich und auch unfair kritisiert. Der vorliegende Beitrag widmet sich der Frage, ob die Regelungen zum Lagezuschlag überhaupt (noch) verfassungskonform sind.

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