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Nutzwertneufestsetzung nach Bauvollendung ohne behördliche/wohnungseigentumsrechtliche Genehmigung

WohnungseigentumsrechtRechtsprechungJudikaturChristian Praderimmolex 2023/197immolex 2023, 423 - 425 Heft 12 v. 7.12.2023

Die gerichtliche Nutzwertfestsetzung aufgrund baulicher Vorgänge nach Vollendung der (ursprünglichen) Bauführung iSd § 9 Abs 2 Z 4 WEG kann nur innerhalb eines Jahres ab Vollendung dieser (späteren) Bauführung beantragt werden. Abzustellen ist dabei auf die Beendigung des eigentlichen baulichen Vorgangs, das allfällige baurechtliche Erfordernis einer Baubewilligung oder Bauanzeige hat auf den Lauf dieser Frist keinen Einfluss.

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