§ 3a Abs 1 IESG, Pkt XV.4, Pkt XVIIIa KollV Metallindustrie/Arbeiter
Jubiläumsgelder sind Teil des laufenden Entgelts iSd § 3a Abs 1 IESG. Bei der Berechnung der erforderlichen Betriebszugehörigkeit kommt es auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnis an. Zeiten, für die ein Arbeitnehmer Kündigungsentschädigungen von seinem Arbeitgeber erhalten hat, sind für die Entstehung des Anspruches deshalb nicht zu berücksichtigen.