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Gesellschaftsrecht: Zur Haftung von im Rahmen einer Spaltung neu gegründeten Gesellschaften für Passiva, die auf Verhaltensweisen der gespaltenen Gesellschaft vor deren Spaltung zurückzuführen sind

RechtsprechungEuroparechtwbl 2024/161wbl 2024, 603 Heft 10 v. 31.10.2024

Art 3 Abs 3 lit b der Sechsten RL des Rates vom 17. Dezember 1982 gemäß Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages betreffend die Spaltung von Aktiengesellschaften (82/891/EWG )

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