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Erstes Europäisches Restrukturierungsverfahren

ZIK aktuellBearbeiter: Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas KonecnyZIK 2024/175ZIK 2024, 201 Heft 6 v. 17.12.2024

Mehr als drei Jahre nach Inkrafttreten der ReO am 17. 7. 2021 war es so weit: Das LG Wels leitete mit Beschluss vom 25. 11. 2024, 20 RST 2/24m, das erste Europäische Restrukturierungsverfahren ein. Dieses machte es entsprechend § 44 Abs 1 ReO in der Insolvenzdatei, Abteilung Europäisches Restrukturierungsverfahren, öffentlich bekannt. Dort kann man unter "Veröffentlichung seit ?" den Button "17. 7. 2021" anklicken und erhält die Bestätigung, dass es erst dieses eine Verfahren gibt. Es handelt sich vermutlich um das erste eingeleitete Restrukturierungsverfahren überhaupt, zumindest ist dem Verfasser nicht bekannt, dass es zu einem ordentlichen oder vereinfachten Restrukturierungsverfahren gekommen ist. Erfolglose Einleitungsanträge hat es gegeben, über einen wurde in der ZIK informiert (s OLG Wien 6 R 200/22a ZIK 2023/153, 155 und dazu Lutschounig, Keine Einleitung des Restrukturierungsverfahrens bei Zahlungsunfähigkeit, ZIK 2023/125, 128).

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