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Ermahnung – Feststellungsbescheid.

3. VwGH – Administrativrecht63 DienstrechtSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2023/7748Jus-Extra VwGH-A 2023, 58 Heft 431 v. 19.12.2023

§ 109 Abs 2 BDG

Der Umstand, dass eine Ermahnung nicht mittels Bescheides zu erteilen ist, hindert nicht von Vornherein die Erlassung eines Feststellungsbescheides (hier: auf Antrag der Beamtin, festzustellen, dass die ihr gegenüber ausgesprochene Ermahnung rechtswidrig sei).

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