§ 1162 ABGB, § 27 Z 4 AngG, § 82 lit f GewO 1859
Beleidigungen gegenüber Mitarbeitern eines Kunden des Arbeitgebers können den Entlassungsgrund der beharrlichen Pflichtverletzung bilden. Eine vorherige Verwarnung durch den Arbeitgeber ist erforderlich, wenn die Pflichtverletzung erstmals erfolgt und nicht so schwerwiegend ist, dass auf eine Nachhaltigkeit der Willensbildung des Arbeitnehmers zu schließen ist.