§ 42 EO
Wird vom Verpflichteten gegen den die Räumung der Liegenschaft betreibenden Eigentümer der Liegenschaft die Erbschaftsklage eingebracht, so bildet dies keinen Grund für die Aufschiebung der Exekution.
OGH, 16.12.2015, 3 Ob 205/15s
§ 42 EO
Wird vom Verpflichteten gegen den die Räumung der Liegenschaft betreibenden Eigentümer der Liegenschaft die Erbschaftsklage eingebracht, so bildet dies keinen Grund für die Aufschiebung der Exekution.
OGH, 16.12.2015, 3 Ob 205/15s