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Erbeinsetzung oder Vermächtnis?

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/588Zak 2024, 334 Heft 17 v. 21.10.2024

ABGB: § 535, § 553

Ob eine Erbeinsetzung oder ein Vermächtnis vorliegt, ist durch Auslegung der letztwilligen Verfügung zu ermitteln. Die Bezeichnung als "Testament" ist nicht von ausschlaggebender Bedeutung, kann aber ein Indiz für eine Erbeinsetzung sein.

Die Aufzählung einzelner Sachen spricht für ein Vermächtnis.

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