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Verzicht auf gesetzliches Erbrecht beseitigt nicht Erbrecht aus einem früheren Testament

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/589Zak 2024, 334 Heft 17 v. 21.10.2024

ABGB: § 551

AußStrG: § 78, § 157, § 161, § 185

Ein Erbverzicht beseitigt nur das Anwartschaftsrecht auf die Erbschaft, nicht jedoch die Erbfähigkeit.

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