Das NEFZ-Testverfahren als Fundament der Abgasmessung bei Euro-5- und Euro-6-Fahrzeugen wurde im Rahmen eines aktuellen Vorabentscheidungsverfahrens ins Wanken gebracht. (FN ) Geht es nach den SA von GA sollen Abgasgrenzwerte nicht nur - normgemäß - im Labor, sondern auch unter tatsächlichen Fahrbedingungen eingehalten werden müssen. (FN ) Dabei stehen nicht nur Zulassungen von Millionen Kfz in Europa auf dem Spiel, sondern auch der Vertrauensschutz als zentrales Prinzip der europäischen Rechtsordnung, das schlicht unerwähnt lässt. Die Nichtberücksichtigung grundrechtlicher Erwägungen in einem so weitreichenden Fall könnte gefährliche Signalwirkung für künftige Verfahren entfalten. Wie sollte der EuGH entscheiden?