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Politischer Räuber Hotzenplotz

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturConstantin Kletzerecolex 2025/70ecolex 2025, 132 - 134 Heft 2 v. 26.2.2025

1. Angesichts des schier unerschöpflichen Fundus an frei benützbarem Material sind strenge Anforderungen an das Vorliegen einer freien Benützung zu stellen. Eine freie Benützung setzt voraus, dass das fremde Werk nicht in identischer oder umgestalteter Form übernommen wird, auch nicht als Vorbild oder Werkunterlage, sondern lediglich als Anregung für das eigene Werkschaffen dient. Für die freie Benützung ist kennzeichnend, dass trotz des Zusammenhangs mit einem anderen Werk ein von diesem verschiedenes, selbständiges Werk vorliegt, demgegenüber das Werk, an das es sich anlehnt, vollständig in den Hintergrund tritt. Bei der vergleichenden Beurteilung des benützten und des neugeschaffenen Werks ist festzustellen, durch welche objektiven Merkmale die schöpferische Eigentümlichkeit des benützten Werks bestimmt wird, und auf den Gesamteindruck abzustellen.

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