1. Eine Forderungsfeststellung im Insolvenzverfahren entfaltet gegenüber späteren Leistungsklagen Bindungswirkungen, die der materiellen Rechtskraft gleichkommen.
1. Eine Forderungsfeststellung im Insolvenzverfahren entfaltet gegenüber späteren Leistungsklagen Bindungswirkungen, die der materiellen Rechtskraft gleichkommen.