Im Geschäftsalltag trifft man immer wieder auf üble Verhaltensweisen von Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern und leitenden Angestellten, fallweise aber auch auf "Unfähigkeit" (im doppelten Sinne des Wortes). Kein Wunder, wenn sich die Gesellschaft von solchen Führungspersonen fristlos trennen will. Die nachfolgenden Seiten sollen einen Überblick über einschlägige Entscheidungen aus der höchstgerichtlichen Rechtsprechung bieten, wobei darin auch das Zusammenspiel zwischen arbeitsrechtlichem Entlassungs- und gesellschaftsrechtlichem Abberufungsrecht angeschnitten werden soll. Die aufgezeigten Verhaltensweisen sind zur Nachahmung nicht empfohlen.