Infolge der Rs wurde die Unionsrechtskonformität des österreichischen Überstundenzuschlags (§ 10 Abs 1 AZG) von Teilen des Schrifttums angezweifelt. Kürzlich hat der EuGH erneut über Zuschläge für Mehrleistungen entschieden und dabei weitere Rechtfertigungsversuche verworfen. Der Beitrag untersucht die Auswirkungen dieser beiden Entscheidungen auf Österreich.
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