Die verfolgt das Ziel, geschlechtsspezifische Entgeltgefälle zu beseitigen und damit den Grundsatz des gleichen Entgelts zu verwirklichen. Sie legt den Arbeitgeber:innen umfassende Berichts- und Auskunftspflichten auf und sieht für Arbeitnehmer:innen Erleichterungen bei der Durchsetzung von Ansprüchen vor. Der Beitrag analysiert die Auswirkungen auf die Arbeitgeber:innen und beschreibt den potenziellen Handlungsbedarf.