vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Echte Konkurrenz der durch die Vortat begründeten strafbaren Handlung mit Geldwäscherei möglich

WirtschaftsstrafrechtRechtsprechungJudikaturHeidemarie Paulitschecolex 2024/559ecolex 2024, 979 Heft 11 v. 15.11.2024

Wer selbst Vortäter ist, kann sich seit der Nov BGBl I 2010/38 der Geldwäscherei nach § 165 Abs 1 StGB strafbar machen ("Eigengeldwäscherei"). Somit ist echte Konkurrenz der durch die Vortat begründeten strafbaren Handlung mit Geldwäscherei möglich.

12 Os 23/24k

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!