Zahlreiche Berufsgruppen sind verpflichtet, umfassende Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Prävention von Geldwäscherei zu beachten. Aus strafrechtlicher Sicht stellt sich die Frage, ob die Unterlassung der Einhaltung von Sorgfaltspflichten durch Verpflichtete das Risiko mit sich bringt, wegen Geldwäscherei durch Unterlassen strafrechtlich belangt zu werden.
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