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Forstrechtliche Duldungsverpflichtung zur Versorgung einer Schutzhütte

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturEdmund Primoschecolex 2024/508ecolex 2024, 886 Heft 10 v. 11.10.2024

Der nach § 33 Abs 4 ForstG dem Erhalter der Forststraße auferlegten Verpflichtung, die Versorgung von über die Forststraße erreichbaren Schutzhütten zu dulden, liegt ein enges, auf die Schutzfunktion abstellendes Begriffsverständnis zugrunde: Die Schutzfunktion der Schutzhütte kann nur dann angenommen werden, wenn sie grds gegenüber jedem Schutzsuchenden - wenn auch allenfalls bloß durch Bereitstellen des notdürftigsten Schutzes gegenüber widrigen Naturgegebenheiten - erfüllt wird.

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