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Schadensverlagerung von der GmbH & Co KG auf den Kommanditisten

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturJohannes Reich-Rohrwigecolex 2024/494ecolex 2024, 857 - 858 Heft 10 v. 11.10.2024

1. Grds hat nach § 25 GmbHG nur die unmittelbar geschädigte GmbH & Co KG einen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Gf der Komplementärgesellschaft. Wenn aber der Vermögensnachteil allein beim Kommanditisten der KG eintritt, ist dieser aktivlegitimiert.

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