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Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2024/480ecolex 2024, 842 Heft 10 v. 11.10.2024

1. Jeder Wohnungseigentümer kann Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft ua wegen Gesetzwidrigkeit anfechten. Eine generelle Kontrolle der Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung auf diesem Weg ist nicht intendiert, weshalb der Begriff "Gesetzwidrigkeit" einschränkend zu interpretieren ist.

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