1. § 16 Abs 7 WEG kann einen Entschädigungsanspruch des Wohnungseigentümers gegenüber der Eigentümergemeinschaft begründen. Es handelt sich um eine verschuldensunabhängige Eingriffshaftung unabhängig von der Rechtswidrigkeit eines Verhaltens.
1. § 16 Abs 7 WEG kann einen Entschädigungsanspruch des Wohnungseigentümers gegenüber der Eigentümergemeinschaft begründen. Es handelt sich um eine verschuldensunabhängige Eingriffshaftung unabhängig von der Rechtswidrigkeit eines Verhaltens.