Um dem unionalen Cybersicherheitsrecht endlich zum Durchbruch zu verhelfen, sieht die NIS-2-RL scharfe Sanktionsmechanismen vor - neben Millionen- bzw Milliardengeldbußen für Unternehmen droht künftig auch den "Leitungsorganen" eine entsprechende Verantwortung. Der Beitrag geht dem Begriffsinhalt des "Leitungsorgans" auf den Grund und legt dar, weshalb ab (voraussichtlich) Oktober 2024 je nach gesellschaftsrechtlicher Ausgestaltung unterschiedliche Leitungspersonen ein erhebliches Interesse daran haben werden, dass "ihr" Unternehmen seine Cybersicherheitspflichten erfüllt.