1. Ein Notariatsakt bleibt trotz Verletzung der notariellen Belehrungspflicht wirksam.
2. Im Rechtsstreit um die Feststellung der Nichtigkeit eines Abtretungsvertrages bilden zwar sämtliche Vertragsparteien eine notwendige Streitgenossenschaft, der beurkundende Notar ist aber gerade nicht Partei des strittigen Rechtsverhältnisses.

