Die Maßnahmen der BReg zur Abfederung der allseits bekannten Strompreisschwankungen der letzten Zeit mündeten neben der Erlassung von Abschöpfungs- und Fördermaßnahmen, wie zB dem Stromkostenzuschussgesetz (SKZG), BGBl I 2022/156 idgF, mehr oder weniger wirksamen, öffentlich ausgesprochenen, "Drohungen" an die Energiekonzerne nun auch in eine (kleine) Novelle des ElWOG 2010 durch BGBl I 2023/94. Der Beitrag stellt die (materiell-rechtlichen) Neuerungen, die bereits seit 21. 7. 2023 in Kraft sind bzw mit 1. 9. 2023 in Kraft treten, vor.