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Infektionskrankheit als Berufskrankheit

ArbeitsrechtRechtsprechungJudikaturWolfgang Mazalecolex 2023/268ecolex 2023, 433 Heft 5 v. 10.5.2023

Eine Infektionskrankheit kann als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn sie in einem Unternehmen aufgetreten ist, das mit den in Nr 38 Anlage 1 ASVG genannten vergleichbar ist. Auch wenn die Tätigkeit des Erkrankten vergleichbar ist, ist doch die Vergleichbarkeit eines kleinen Nachhilfeinstituts mit einer Schule zu verneinen.

10 Ob S 149/22t

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