Die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Abschluss von Sonderverträgen sind Schutzvorschriften zu Gunsten des öffentlich-rechtlichen Dienstgebers. Wurden keine wirksamen Sonderverträge abgeschlossen, kommt nach stRsp des OGH kein Vertrauensschutz in Betracht.
8 Ob A 7/23x

