Der Insolvenzverwalter ist nicht legitimiert, für die Schuldnerin auf ihre Registrierung als Alternativer Investmentfondsmanager gem § 1 Abs 5 AIFMG zu verzichten.
Ra 2022/02/0007
Schlagwörter:
Der Insolvenzverwalter ist nicht legitimiert, für die Schuldnerin auf ihre Registrierung als Alternativer Investmentfondsmanager gem § 1 Abs 5 AIFMG zu verzichten.
Ra 2022/02/0007
Schlagwörter:
