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Tatort einer Verwaltungsübertretung nach § 7 Abs 1 RGG

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturFlorian Gratzlecolex 2023/219ecolex 2023, 358 - 359 Heft 4 v. 18.4.2023

Erfüllungsort der Auskunftspflicht nach § 2 Abs 5 RGG und damit Tatort wegen Unterlassung dieser Auskunft nach § 7 Abs 1 leg cit ist der Sitz der GIS Gebühren Info Service GmbH in Wien. Zuständig für die Führung des Verwaltungsstrafverfahrens ist daher der Magistrat der Stadt Wien.

Ro 2021/15/0014

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