Erfüllungsort der Auskunftspflicht nach § 2 Abs 5 RGG und damit Tatort wegen Unterlassung dieser Auskunft nach § 7 Abs 1 leg cit ist der Sitz der GIS Gebühren Info Service GmbH in Wien. Zuständig für die Führung des Verwaltungsstrafverfahrens ist daher der Magistrat der Stadt Wien.
Ro 2021/15/0014