Stellt der AG das Recht des AN zur Impfverweigerung nicht in Frage und spricht daraufhin die Kündigung aus, ist die Kündigung mangels Infragestellung des Anspruchs nicht wegen eines verpönten Motivs anfechtbar.
9 Ob A 116/22g
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Stellt der AG das Recht des AN zur Impfverweigerung nicht in Frage und spricht daraufhin die Kündigung aus, ist die Kündigung mangels Infragestellung des Anspruchs nicht wegen eines verpönten Motivs anfechtbar.
9 Ob A 116/22g
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