Mit der fortschreitenden Ausbreitung von Elektro-Kfz werden diese oft auch arbeitsvertraglich Arbeitnehmern als Dienstwagen überlassen und somit im synallagmatischen Verhältnis Teil des Entgelts. Die Bewertung dieser Elektro-Kfz in Lohnsteuer und Sozialversicherung erfolgt mit null. Dieser Ansatz ist aber, wird das Elektro-Kfz als Teil des Entgelts betrachtet, nicht sachgerecht und wird zB bei der Entgeltbestätigung beim Wochengeld oder der Abfertigung-Alt zum Problem. Der folgende Artikel beschäftigt sich damit und zeigt einen Lösungsansatz.

