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Zur Zurechnung des Verhaltens von Vertriebshändlern an marktbeherrschende Hersteller

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturJohannes Frank, Maha Zöhrerecolex 2023/205ecolex 2023, 334 - 336 Heft 4 v. 18.4.2023

Art 102 AEUV ist dahin auszulegen, dass das Verhalten von Vertriebshändlern, die Teil des Vertriebsnetzes für Waren oder Dienstleistungen eines Herstellers in beherrschender Stellung sind, diesem zugerechnet werden können, wenn feststeht, dass dieses Verhalten von den Vertriebshändlern nicht selbständig gesetzt wurde, sondern Teil einer einseitig von diesem Hersteller beschlossenen und mittels dieser Vertriebshändler umgesetzten Politik ist.

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