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Eigenerrichtung eines Grenzzauns nach Entfernung: Ersatzanspruch nach § 1042 ABGB?

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturLjubica Mrvosevicecolex 2023/167ecolex 2023, 308 - 309 Heft 4 v. 18.4.2023

1. Nach § 858 ABGB trifft den Nachbarn eine Erhaltungs- und Einfriedungspflicht. Hat er seine sich aus § 858 ABGB ergebenden Pflichten verletzt, kann der berechtigte Grundeigentümer auf Instandsetzung oder Einfriedung klagen.

2. Der Anspruch auf Rückerstattung der für die Neuerrichtung einer Einfriedung aufgewandten Kosten kann auf § 1042 ABGB gestützt werden.

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