Mit dem EAG-Paket wurde der Grundstein für die Ausrollung der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften gelegt. Wenngleich zahlreiche Gesetzesbestimmungen ihre Errichtungs- und Betriebsvoraussetzungen zum Gegenstand haben, fehlt es an einem gesetzlich vorgezeichneten Verfahren, in dem von einer staatlichen Stelle die Erfüllung dieser Voraussetzungen rechtsverbindlich bestätigt wird. Dies könnte zu Rechtsunsicherheit bei kleinen wie großen Gemeinschaftsprojekten führen.