Beim Mining von Kryptowährung überwiegt die Glücksspielkomponente, weshalb grds keine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt. Der Wechsel von Kryptowährung ist ein Währungswechsel iSd § 6 Abs 1 Z 8 lit b UStG und damit unecht von der Umsatzsteuer befreit.
RV/5100226/2021