Am 8. 11. 2021 wurde der Ministerialentwurf zur Ökosozialen Steuerreform 2022 Teil I zur Begutachtung veröffentlicht. Die Besteuerung von Kryptowährungen soll darin nunmehr erstmals ausdrücklich geregelt und an jene der Einkünfte aus Kapitalvermögen angepasst werden. Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, der gestiegenen Praxisrelevanz dieser Thematik durch die Erhöhung der Rechtssicherheit gerecht zu werden. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die geplanten Änderungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage.