Der Gesetzesentwurf der Ökosozialen Steuerreform sieht eine neue steuerbegünstigte Mitarbeitergewinnbeteiligung vor. Sie ermöglicht unter gewissen Voraussetzungen, Mitarbeiter jährlich einkommensteuerfrei mit bis zu Euro 3.000,- am Gewinn partizipieren zu lassen. Die Befreiung erstreckt sich nur auf die Einkommensteuer. Sozialversicherung und Lohnnebenkosten fallen weiterhin an.
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