Während seit Inkrafttreten der DSGVO bei Unternehmenstransaktionen vermehrt auch datenschutzrechtliche Analysen des Targets stattfinden, findet der nicht weniger wichtige Aspekt der datenschutzkonformen Transaktionsabwicklung noch stiefmütterliche Behandlung. Zu vernachlässigen ist dieser aber nicht. Insb im Zuge der Due Diligence kann es zur Offenlegung personenbezogener Daten kommen. Aus Sicht der Zielgesellschaft (FN ) stellt sich dabei die Frage, inwieweit sich ihre Informationsweitergabe datenschutzrechtlich rechtfertigen lässt.