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Haftung gem § 1409 ABGB analog nach Schenkung einer Liegenschaftshälfte

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/85ecolex 2019, 217 Heft 3 v. 6.3.2019

1. § 1409 ABGB analog ist anzuwenden, wenn - wie hier - ein Ehemann seiner Ehefrau einen Hälfteanteil an der im Wesentlichen sein gesamtes Vermögen bildenden Liegenschaft im Zuge des Umbaus des darauf befindlichen Einfamilienhauses geschenkt hat und die den Umbau ausführenden Gläubiger des Ehemanns den diesem verbleibenden Hälfteanteil wegen des darauf zugunsten der Übernehmerin des anderen Hälfteanteils verbücherten Belastungs- und Veräußerungsverbots einer befriedigungstauglichen exekutiven Verwertung nicht zuführen können.

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